Kostenträger

Für ambulante (§ 40 (1) SGB V) und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sowie Anschlussheilbehandlungen bestehen Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen (§ 111 Abs.2 SGB V) und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Die Behandlung in der Vinzenz Klinik ist beihilfefähig anerkannt und somit auch für Privatpatienten zugelassen. Rehasport und die Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA) der DRV-Baden-Württemberg führen wir ebenfalls durch.

Zudem können in der Vinzenz Klinik alle gängigen physio- und ergotherapeutischen Behandlungen aus dem aktuellen Heilmittelkatalog auch ambulant in Anspruch genommen werden.