Aufhebung der Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Virusinfektion
Einzig: für Besucher unserer Rehabilitanden ist bis einschließlich 07.04.2023 das Tragen einer FFP 2 Maske während des Besuches in unseren Innenräumen verpflichtend.
Weitere Einschränkungen und Beschränkungen gibt es nicht mehr.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Sie schützen damit sich und andere.
Ihr
Dr. R. Lorenz
Ärztlicher Leiter